Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10   

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https://dejure.org/2012,6784
OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,6784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,6784)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,6784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Garage wegen Verstoßes gegen Grenzabstandsvorschriften

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NBauO; § 89 NBauO
    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften und spürbare Beeinträchtigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBauO § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; NBauO § 89
    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften und spürbare Beeinträchtigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzabstandsverletzung: Muss Baubehörde einschreiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung eines unmittelbaren Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften und spürbare Beeinträchtigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Garage 30 Zentimeter zu hoch - Nicht bei jedem Verstoß gegen die Bauordnung muss die Bauaufsichtsbehörde einschreiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine spürbare Beeinträchtigung: Keine Rückbauanordnung! (IBR 2012, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 427
  • DVBl 2012, 643
  • BauR 2012, 1689
  • BauR 2012, 933
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 3295/91

    Nachbar; Grenzbau; Bauaufsichtsbehörde; Beeinträchtigung; Überhöhter Grenzbau;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Es kommt folglich, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auf das Ausmaß der Einwirkungen auf das Nachbargrundstück an (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, BRS 48, 191 = BauR 1989, 188, juris Leitsatz; Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, BauR 1994, 86 = BRS 55 Nr. 196; Urt. v. 26. Mai 1997 - 1 L 5006/95 -, V.n.b.; ferner die Beschl. v. 10. Februar 2003 - 1 LA 52/02 -, juris Leitsatz; v. 6. März 2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66, 133 = NVwZ-RR 2003, 484; v. 4. November 2004 - 9 LA 264/04 - und v. 15. Dezember 2004 - 9 LA 346/04 - V.n.b.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006 § 89 Rdnr. 68).

    Geringfügigkeit ist nur bei einer Unterschreitung des Grenzabstandes um wenige Zentimeter anzunehmen (OVG Lüneburg, Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, Entscheidungssammlung der Nds. Justiz = BRS 55, 196 = BauR 1994, 1050 = NdsRpfl. 1984, 22 = juris Leitsatz und Urt. v. 18. Dezember 1992 - 6 L 26/90 - zur Unterschreitung des Grenzabstandes um weniger als 14 cm).

    Hierfür kommt es auf die konkrete örtliche Situation im Einzelnen an, insbesondere auf die Himmelsrichtung, die übrige Grundstücknutzung auf beiden Seiten, Hanglage und ähnliche Umstände (OVG Lüneburg, Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, a.a.O.).

    Er hat in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2005 (- 1 LA 308/04 -, V.n.b.) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 6. Senats des OVG Lüneburg vom 29. Oktober 1993 (- 6 L 3295/91 -, a.a.O.) ausgeführt, dass ein Rückbau z.B. dann verlangt werden kann, wenn eine zusätzliche Verschattung von Wohnbereichen eintritt und der Eindruck einer Einmauerung an einer schutzwürdigen Stelle des Wohnbereichs vermittelt wird.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.05.1988 - 1 A 23/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Es kommt folglich, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auf das Ausmaß der Einwirkungen auf das Nachbargrundstück an (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, BRS 48, 191 = BauR 1989, 188, juris Leitsatz; Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, BauR 1994, 86 = BRS 55 Nr. 196; Urt. v. 26. Mai 1997 - 1 L 5006/95 -, V.n.b.; ferner die Beschl. v. 10. Februar 2003 - 1 LA 52/02 -, juris Leitsatz; v. 6. März 2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66, 133 = NVwZ-RR 2003, 484; v. 4. November 2004 - 9 LA 264/04 - und v. 15. Dezember 2004 - 9 LA 346/04 - V.n.b.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006 § 89 Rdnr. 68).

    Das ist nur dann der Fall, wenn eine Grenzbebauung die zulässigen Maße lediglich geringfügig überschreitet, so dass weder öffentliche noch private nachbarliche Belange ernsthaft berührt werden, wenn aber auf der anderen Seite der Bauherr durch einen Rückbau einen schwerwiegenden Schaden erleiden würde (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, juris Leitsatz; Beschl. v. 17. November 1979 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).

    Die Abweichung muss in einer Größenordnung von 6 bis 9 cm vorliegen, die erfahrungsgemäß häufig beim Bau geschieht, etwa durch oberflächliches Ausmessen, unachtsames Schütten der Betonfundamente oder ungenaues Aufmauern (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 - a.a.O.; vgl. Urt. v. 17. November 1970 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).

    Auch hatte das OVG Lüneburg in der Entscheidung vom 16. Mai 1988 (- 1 A 23/87 -, a.a.O.) über eine Überschreitung der zulässigen Länge und einer durch Aufschüttungen bewirkten unzulässigen Höhe einer Garage zu befinden.

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2007 - 1 LB 5/07

    Wirksamkeit eines Verweises auf den Zivilrechtsweg im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    - 1 LB 5/07 -, NVwZ-RR 2008, 374, juris Rn. 70).

    Daher ist neben einem Verstoß gegen nachbarrechtliche Vorschriften zu prüfen, in welchem Umfang der Nachbar durch die angegriffene Maßnahme tatsächlich beeinträchtigt wird (OVG Lüneburg, Urt. v. 9. Oktober 2007 - 1 LB 5/07 -, NVwZ-RR 2008, 374-376 = juris Rn. 70).

    Ein Ermessensfehler wäre allenfalls anzunehmen, wenn der Versuch der Behörde, ihr Nichteinschreiten zu rechtfertigen, in seinen Begründungselementen über diesen Zweck hinausschießt und dem Emittenten durch übermäßige Bagatellisierung seines Verhaltens gleichsam signalisiert, er könne machen, was er wolle; eingeschritten werde nicht (OVG Lüneburg - 1 LB 5/07-, Entscheidungssammlung der Nds. Justiz; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18. Juli 2005 - 1 LA 308/04 -, V.n.b.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1970 - 1 A 5/70
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Das ist nur dann der Fall, wenn eine Grenzbebauung die zulässigen Maße lediglich geringfügig überschreitet, so dass weder öffentliche noch private nachbarliche Belange ernsthaft berührt werden, wenn aber auf der anderen Seite der Bauherr durch einen Rückbau einen schwerwiegenden Schaden erleiden würde (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, juris Leitsatz; Beschl. v. 17. November 1979 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).

    Die Abweichung muss in einer Größenordnung von 6 bis 9 cm vorliegen, die erfahrungsgemäß häufig beim Bau geschieht, etwa durch oberflächliches Ausmessen, unachtsames Schütten der Betonfundamente oder ungenaues Aufmauern (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 - a.a.O.; vgl. Urt. v. 17. November 1970 - 1 A 5/70 -, BRS 23 Nr. 198).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Der Einwand der Klägerin, die Beigeladene hätte einen rechtmäßigen Alternativbau errichten können, der ihre Interessen (der Klägerin) als Nachbarin weniger beeinträchtigt, greift daher nicht durch (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Das Gefühl des "Eingemauertseins" wird hervorgerufen, wenn gleichsam die Luft zum Atmen genommen wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88) bzw. praktisch nur der Blick auf die Garage bleibt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29. September 1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Das Gefühl des "Eingemauertseins" wird hervorgerufen, wenn gleichsam die Luft zum Atmen genommen wird (OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88) bzw. praktisch nur der Blick auf die Garage bleibt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29. September 1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2003 - 1 LA 197/02

    Kein Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei einem Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Es kommt folglich, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auf das Ausmaß der Einwirkungen auf das Nachbargrundstück an (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, BRS 48, 191 = BauR 1989, 188, juris Leitsatz; Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, BauR 1994, 86 = BRS 55 Nr. 196; Urt. v. 26. Mai 1997 - 1 L 5006/95 -, V.n.b.; ferner die Beschl. v. 10. Februar 2003 - 1 LA 52/02 -, juris Leitsatz; v. 6. März 2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66, 133 = NVwZ-RR 2003, 484; v. 4. November 2004 - 9 LA 264/04 - und v. 15. Dezember 2004 - 9 LA 346/04 - V.n.b.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006 § 89 Rdnr. 68).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 1 LA 52/02

    Anspruch auf Einschreiten; Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Es kommt folglich, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auf das Ausmaß der Einwirkungen auf das Nachbargrundstück an (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, BRS 48, 191 = BauR 1989, 188, juris Leitsatz; Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, BauR 1994, 86 = BRS 55 Nr. 196; Urt. v. 26. Mai 1997 - 1 L 5006/95 -, V.n.b.; ferner die Beschl. v. 10. Februar 2003 - 1 LA 52/02 -, juris Leitsatz; v. 6. März 2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66, 133 = NVwZ-RR 2003, 484; v. 4. November 2004 - 9 LA 264/04 - und v. 15. Dezember 2004 - 9 LA 346/04 - V.n.b.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006 § 89 Rdnr. 68).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 5006/95

    Anspruch auf Einschreiten;; Anspruch auf Einschreiten; Gasfeuerstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LB 19/10
    Es kommt folglich, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abstellt, auf das Ausmaß der Einwirkungen auf das Nachbargrundstück an (OVG Lüneburg, Urt. v. 16. Mai 1988 - 1 A 23/87 -, BRS 48, 191 = BauR 1989, 188, juris Leitsatz; Urt. v. 29. Oktober 1993 - 6 L 3295/91 -, BauR 1994, 86 = BRS 55 Nr. 196; Urt. v. 26. Mai 1997 - 1 L 5006/95 -, V.n.b.; ferner die Beschl. v. 10. Februar 2003 - 1 LA 52/02 -, juris Leitsatz; v. 6. März 2003 - 1 LA 197/02 -, BRS 66, 133 = NVwZ-RR 2003, 484; v. 4. November 2004 - 9 LA 264/04 - und v. 15. Dezember 2004 - 9 LA 346/04 - V.n.b.; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006 § 89 Rdnr. 68).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.07.1986 - 6 B 65/86
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Für diese Bewertung könnte es vielmehr auch darauf ankommen, ob und inwieweit die bauliche Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks im jeweiligen Einzelfall tatsächlich spürbar eingeschränkt wird (vgl. BayVGH; Beschluss vom 04.07.2011 - 15 ZB 09.1237 - juris Rn. 12; OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 - NVwZ-RR 2012, 427; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.10.2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2021 - 1 LA 7/21

    Alternativverhalten; Anspruch auf Einschreiten; Beeinträchtigung;

    Dabei ist eine fiktive bauliche Anlage unter Meidung eines Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften, insbesondere des konkret vorliegenden Verstoßes zu betrachten (im Anschluss an Senatsurt. v. 16.2.2012 - 1 LB 19/10 -, BauR 2012, 933 = NVwZ-RR 2012, 427 = BRS 79 Nr. 206 = juris Rn. 47).

    Dies entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurt. v. 16.2.2012 - 1 LB 19/10 -, BauR 2012, 933 = NVwZ-RR 2012, 427 = BRS 79 Nr. 206 = juris Rn. 47); diese Rechtsprechung ist entgegen der Auffassung des Klägers so zu verstehen, dass als Vergleichsobjekt ein mit nachbarschützenden Vorschriften zu vereinbarendes, nicht aber zwingend ein umfassend baurechtsgemäßes Gebäude herangezogen wird.

    Ein solcher Verstoß allein genügt für den hier geltend gemachten Rechtsanspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten nach § 79 Abs. 1 NBauO indes nicht, sondern dieser setzt zusätzlich eine spürbare Beeinträchtigung voraus (vgl. Senatsurt. v. 16.2.2012 - 1 LB 19/10 -, BauR 2012, 933 = NVwZ-RR 2012, 427 = BRS 79 Nr. 206 = juris Rn. 39).

  • VG Lüneburg, 01.10.2014 - 2 B 71/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Ermessensreduzierung auf Null; Nachbar;

    Im Grundsatz hat ein Nachbar hiernach lediglich einen Anspruch darauf, dass die Behörde über das "Ob" und "Wie" des Einschreitens ermessensfehlerfrei entscheidet (Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, Juris).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt der unmittelbare Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht nur einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften voraus, sondern erfordert zusätzlich, dass dadurch eine "spürbare Beeinträchtigungen" (st. Rspr., des Nds. OVG, vgl. Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, a. a. O., sowie Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, Kommentar, 9. Aufl. 2013, § 79 Rn. 71 ff., jeweils m. w. N.) bzw. eine "hohe Intensität der Störung oder Gefährdung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.08.1960 - I C 4.59 -, a. a. O.) hervorgerufen wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 1 LB 4/12

    Materielles Bauordnungsrecht: nachbarrelevanter Baurechtsverstoß durch Raumhöhe

    Das Ermessen wird beeinflusst - einerseits - durch Zahl und Art der Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften und - andererseits - durch das Ausmaß der davon ausgehenden Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.02.2012, 1 LB 19/10, BeckRS 2012, 48458, bei juris Tn. 39 m.w.N.).

    Die Überschreitung des zulässigen Maßes ist derart geringfügig, dass weder öffentliche noch private nachbarliche Belange ernsthaft berührt werden; auch die dadurch bedingten Auswirkungen auf die Besonnung des Grundstücks des Klägers sind kaum spürbar (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.02.2012, a.a.O., Tn. 46).

  • VG Hannover, 14.10.2022 - 12 A 2675/20

    Bauaufsichtliches Einschreiten; gebäudegleiche Wirkung; Grenzabstand;

    Verstößt der baurechtswidrige Zustand gegen Vorschriften, die - zumindest auch - dem Schutz des Nachbarn dienen, steht diesem zwar grundsätzlich kein - von den Klägern mit der Klage auch nicht geltend gemachter - unmittelbarer Anspruch auf Einschreiten, jedoch ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung bzw. auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung zu (BVerwG, Urt. v. 18.08.1969 - I C 42.59 -, juris; Nds. OVG, Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, juris Rn. 38; VG Hannover, Urt. v. 21.04.2021 - 12 A 5974/17 -, juris Rn. 100; Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 70 f.).
  • VG Hannover, 07.09.2023 - 12 A 4507/20

    Abstand; Abstandsflächen; Angleichung; Anspruch auf Einschreiten; Aufschüttung;

    In der Konsequenz bedeutet dies zugleich, dass eine Veränderung des Geländes des Baugrundstücks, die über das maßgebliche Geländeniveau des Nachbargrundstücks bzw. über die maßgebliche Oberkante der Sohlplatten der grenzständigen Gebäude auf dem Nachbargrundstück hinausgeht, für die festzustellende Höhe der baulichen Anlage auf der Aufschüttung - also vorliegend der Stützmauer - mit zu berechnen ist (so auch Nds. OVG, Urt. vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, juris Rn. 42).

    Im Übrigen besteht ein Anspruch auf Einschreiten, wie ihn die Klägerin geltend macht, nur dann, wenn durch einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften bei dem Nachbarn bzw. der Nachbarin spürbare Beeinträchtigungen hervorgerufen werden (vgl. Nds. OVG, Urt. vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, juris Rn. 39, bestätigt durch Beschl. vom 25.08.2021 - 1 LA 7/21 -, juris Rn. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.01.2015 - 1 LA 60/14

    Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände; (keine) Pflicht des Gerichts zur

    Maßgebend sind insoweit die Zahl und die Art der Verstöße gegen nachbarschützende Vorschriften sowie das konkrete Ausmaß der davon ausgehenden Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück (Urt. des Senats v. 19.04.2012, 1 LB 4/12, NordÖR 2013, 345 [bei Juris Rn. 26]; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 16.02.2012, 1 LB 19/10, BeckRS 2012, 48458, bei juris Tn. 39 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 10.08.2017 - 2 A 224/16

    Anspruch auf Bauaufsichtliches Einschreiten; bauaufsichtliches Einschreiten;

    Zwar verlangt das Oberverwaltungsgericht anders als das Bundesverwaltungsgericht in älteren Entscheidungen nicht, dass es sich um eine Beeinträchtigung mit hoher Intensität der Störung oder Gefährdung handelt, wohl aber, dass diese Beeinträchtigung tatsächlich unzumutbar ist (zuletzt Beschluss vom 19.02.2016 - 1 LA 111/15 -, Veröffentlichung nicht bekannt; Urteil vom 16.02.2012 - 1 LB 19/10 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • VG Göttingen, 04.07.2013 - 2 A 447/12

    Hildesheimer Baupolizeiverordnung; metrische Beschränkung; passiver

    Der Beklagte hat schon nicht dargelegt, inwieweit ihn die Nachbarbeschwerde aus dem Jahre 2009 nach den vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. Urteil vom 16. Februar 2012 - 1 LB 19/10 -, NVwZ-RR 2012, S. 427 ff., zit. nach juris Rn. 39 m.w.N.) überhaupt zu einem bauaufsichtlichen Einschreiten verpflichtete.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2022 - 2 L 94/21

    Rückbauverfügung bezüglich einer grenzständigen Garage; mittlere Höhe einer

    So habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 16. Februar 2012 (Az. 1 LB 19/10) in einem nahezu vergleichbar gelagerten Fall, bei welcher das zulässige Höhenmaß von 3 m einer in der Abstandsfläche gebauten Garage um ca. 25 cm überschritten worden sei, einen vom Nachbarn geltend gemachten Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten mit der Begründung zurückgewiesen, dass neben dem Verstoß gegen nachbarschützende Abstandsflächenvorschriften zusätzlich eine dadurch beim Nachbarn hervorgerufene spürbare Beeinträchtigung erforderlich sei.
  • VG Schleswig, 14.12.2016 - 2 A 235/15

    Baurecht: Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2011,8545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Untersagen des Einbringens von importierten Miesmuscheln in den Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" durch die Muschelfischereibetriebe; Erteilung der Befreiung für Importe von ausländischen Muscheln zur Regeneration der Bestände in den Nationalpark

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Muschelimporte in den Nationalpark Wattenmeer stattgegeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Importierte Miesmuscheln im Wattenmeer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Mit dieser Interpretation des Begriffs des "Aussetzens" befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Interpretation des - oben erwähnten - Tötungstatbestands aus Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a der FFH-Richtlinie / § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F. / 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. durch das Bundesverwaltungsgericht: Dieses bejaht dessen - vorsätzliche - Verwirklichung z.B. durch eine Straßenbaumaßnahme dann, wenn sich dadurch das Tötungsrisiko für die betroffenen geschützten Tierarten in signifikanter Weise erhöht (u.a. Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ff., Rn. 91).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2006 - 2 M 311/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • EuGH, 04.12.2008 - C-249/07

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Die vom Beklagten, den Beigeladenen und dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 04. Dezember 2008 - C 249/07 - und Art. 3 Ziff. 10 der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 vertretene Auffassung, unter den Begriff des "Aussetzens" falle nur das absichtliche, zielgerichtete Aus- bzw. Einbringen von Arten, hier also das Aus- bzw. Einbringen der aus britischen und irischen Küstengewässern importierten Miesmuscheln der Art Mytilus edulis, nicht dagegen das Einbringen von Begleitarten (oder Miesmuscheln der Art Mytilus galloprovincialis), überzeugt nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2003 - 1 MB 6/03

    Befugnis zum Erlass einer auf Durchsetzung einer denkmalschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10
    Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 153/15

    Öffentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten

    § 37 Abs. 2 BNatSchG regelt lediglich das Verhältnis des 5. Kapitels des BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen dieses Abschnitts (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2011 mit dem Az. 1 LB 19/10, Rdnr. 34, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 29.05.2017 - 5 U 156/15

    Öfentlich-rechtliche Rechtsfragen im Zivilprozess über die ausgewilderten Wisente

    § 37 Abs. 2 BNatSchG regelt lediglich das Verhältnis des 5. Kapitels des BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen dieses Abschnitts (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.12.2011 mit dem Az. 1 LB 19/10, Rdnr. 34, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17

    Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung

    Nach der Rechtsprechung kann ihre Durchsetzung gegenüber der zur Wahrung des Rechts verpflichteten Behörde - ggfs. im Wege einer einstweiligen Anordnung - auch im Falle einer drohenden Umgehung des Mitwirkungsrechts gesichert werden (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris Rn.27; auch OVG B.-Bbg., Beschluss vom 19.7.2013 - 11 S 26.13 - LKV 2013, 425, juris [Fall mit der Besonderheit, dass dem Dritten eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, die genehmigte Maßnahme aber nicht von diesem selbst, sondern von der in Anspruch genommenen Körperschaft durchgeführt werden soll]); der Dritte ist in dem mit diesem Ziel eingeleiteten Verfahren beizuladen.

    Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass ein Vorgehen gegen den Träger der zuständigen Behörde mit dem Begehren, dass diese zur Sicherung des Mitwirkungsrechts dem beizuladenden Dritten das Unterlassen zu vollendeten Tatsachen führender Tätigkeiten aufgibt (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 15.12.2011 - 1 LB 19/10 - NuR 2012, 282, juris, insbesondere Rn. 27), nicht gleich effektiv ist.

  • BVerwG, 17.01.2013 - 4 B 18.12

    Verstoß gegen den in § 88 VwGO normierten Grundsatz "ne ultra petita" bei

    Schleswig-Holsteinisches VG - - AZ: VG 1 A 204/07 Schleswig-Holsteinisches OVG - 15.12.2011 - AZ: OVG 1 LB 19/10.
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2012 - 1 LB 19/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,87710
OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,87710)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,87710)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2012 - 1 LB 19/10 (https://dejure.org/2012,87710)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.2010 - 4 CN 1.09

    Kostenentscheidung i.R. eines Normenkontrollantragsverfahrens nach billigem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2012 - 1 LB 19/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Streitwert für Klagen von (anerkannten) Naturschutzvereinigungen wie dem Kläger nicht - wie es das Verwaltungsgericht mit dem geänderten Beschluss getan hat - gem. § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,-- EURO festzusetzen, sondern nach § 52 Abs. 1 GKG nach dem sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (Beschl. v. 06.05.2009 - 4 CN 1.09 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2011 - 1 MR 19/10

    Streitwertbemessung bei einer nach § 2 UmwRG erhobenen (Verbands-) Klage nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.03.2012 - 1 LB 19/10
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in Abkehr von seiner früheren - anderen - Entscheidungspraxis angeschlossen (Beschl. v. 09.06.2011 - 1 MR 19/10 - NordÖR 2011, 407).
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